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Landeskirche
Landessynode
Landessynode
Aus der Mitte der Landessynode kam der Anstoß ein solches Projekt aufzusetzen und die Landessynode hat mit dem Beschluss des Gesetzes im Mai 2022 den Auftrag gegeben, dieses Projekt in den Kirchenbezirken durchzuführen.
Die Kirchenregierung
Die Kirchenregierung
Die Kirchenregierung kommt ins Spiel, wenn ein Kirchenbezirk das Projekt in anderer Weise, als es das Gesetz vorsieht, durchführen will, z.B. wenn statt eines Projektteams der BKR dessen Aufgaben wahrnimmt. Auch wenn ein Kirchenbezirk seinen Aufgaben in diesem Projekt nicht nachkommt, tritt die Kirchenregierung auf den Plan und kann anstelle des Bezirkskirchenrates handeln.
Landeskirchenrat
Landeskirchenrat
Der Landeskirchenrat (LKR) hat alles in allem in erster Linie unterstützende Funktion: Seitens des LKRs gibt es verschiedene Ansprechpersonen, die über die E-Mail gebaeude2030(at)evkirchepfalz.de kontaktiert werden können. Der LKR richtet diese Homepage ein und hält sie aktuell und versucht auch im Verlauf des Projektes den weiteren Bedarf an Unterstützung zu erfassen und zu bedienen. So wird es verschiedene Formate des Austauschs und der Beratung geben, die die Akteur*innen auf den verschiedenen Ebenen unterstützen wollen.