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Zeitplanung
bis Herbst 2022:
BKR benennt Projektteam bis 30.06.2022
Projektteam erstellt Detailplanung des Projekts und legt diese bis 30.10.2022 BKR zum Beschluss vor
Bericht an BS im Herbst 2022
Herbst 2022 - Frühjahr 2023
Projektteam teilt Kirchengemeinden in Arbeitsgruppen ein
Anhörung der Kirchengemeinden
Projektteam erarbeitet Beschlussvorlage für BKR bis 30.03.2023
Bericht an BS im Frühjahr 2023
Herbst 2022 – Frühjahr 2023
Bis 30.04.2023:
Projektteam erstellt Gebäudelisten für die Arbeitsgruppen mit Ausweisung der finanziellen Bedarfe und Treibhausgasemissionen der Gebäude
Erstellung von Handlungsanweisungen für Arbeitsgruppen (Besetzung der Arbeitsgruppen, zu berücksichtigende Kriterien, notwendige Inhalte der Vorschläge, Rückmeldungsintervalle)
Frühjahr 2023 – Herbst 2024
Bis 30.09.2024:
Arbeitsgruppen erarbeiten Vorschläge zur Reduktion finanzieller Bedarfe und Treibhausgasemissionen
Projektteam holt vierteljährliche Zwischenberichte ein und begleitet und unterstützt die kirchengemeindlichen Arbeitsgruppen
Herbst 2024 – Herbst 2025
Erarbeitung eines Umsetzungsplans und Vorlage an den BKR bis 30.06.2025
Anhörung Kirchengemeinden
Beschlussvorlage BKR bis 30.09.2025
Beschlussfassung BS Herbst 2025
(Beschlussfassung BS Frühjahr 2026, wenn Ersatzvornahme durch BKR erforderlich)
Bericht an Landes-synode im Frühjahr (Herbst) 2026
2026 -2030
Umsetzungsmaßnahmen werden von Projektteam begleitet
Projektteam fordert regelmäßige Berichte für Tagungen der BS ein
Abschlussbericht auf BS im Frühjahr 2031
Bericht an Landessynode im Herbst 2031
ab 2031
Evaluation der Projekte in den Kirchenbezirken